Hand mit Pistole im Hosenbund - mahiruysal - iStockphoto.com
Keine Waffen für Extremisten. Entwaffnet die AfD!

Gemeinsam für Demokratie – gegen rechte Gewalt!

Unsere Demokratie wird von rechtsextremen Kräften bedroht – und der Staatsschutz sagt das seit Jahren, mit leider steigender Tendenz. Eigentlich regelt das Gesetz klar: Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen. Das steht in §5 Waffengesetz. Nur: Viele Behörden setzen es kaum oder unterschiedlich um. Hunderte AfD-Mitglieder besitzen Waffen. Genau das wollen wir ändern.* Mit deiner Unterschrift forderst du eine konsequente, einheitliche Entwaffnung von AfD-Mitgliedern in ganz Deutschland.

Viel zu viele Rechtsextreme besitzen Waffen – darunter auch Funktionäre und Mitglieder der AfD.* Mit unserer Petition fordern wir:

Entwaffnet Extremisten – schützt die Demokratie!

Petition jetzt unterschreiben

Direkt zur Petition auf WeAct (Campact):
https://weact.campact.de/p/afd-entwaffnen-

Materialien zum Mitnehmen

Du willst Flyer verteilen, Sticker kleben oder Unterschriften sammeln?

Auf der Seite „Materialien“ findest du:

  • Bestellformular für gedrucktes Material
  • PDF-Downloads für:
    • Unterschriftenliste
    • Flyer
    • Sticker

Mach mit in deiner Region!

Die Kampagne lebt von engagierten Menschen vor Ort. Es gibt bereits Regionalgruppen in vielen Bundesländern – sei auch du dabei!

Du willst mitmachen? Melde dich hier an – wir bringen dich mit deiner Gruppe in Kontakt!

Hintergrund & Medien

Blogartikel zur Petition:
https://blog.campact.de/2025/09/afd-waffen-besitzen-deutschland-afd

Video zur Petition (Instagram):
https://www.instagram.com/p/DPa8Xy4jAzx/

Video zur Petition (Facebook):
https://www.facebook.com/reel/807757498460319

Rechtliche Hinweise: Waffenbesitz ist in Deutschland kein Grundrecht, sondern eine Ausnahmegenehmigung, welche die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Person voraussetzt. Gemäß Waffengesetz gilt als nicht zuverlässig, wer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Ob jemand vertrauenswürdig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland (waffenrechtliche Zuverlässigkeit). Seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Februar 2020 müssen die Waffenbehörden Waffenbesitzkarten in der Regel verweigern oder entziehen, wenn die Person Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist.

Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Zwar ist diese Einstufung derzeit Gegenstand einer Anfechtung und mit einer sog. Stillhaltezusage belegt, was sie de facto zum Verdachtsfall macht – doch bleibt es bei der Bewertung: Die vorhandenen Erkenntnisse rechtfertigen weiterhin Zweifel an der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern im Sinne des Waffenrechts. Dennoch gibt es aktuell keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise: Während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied noch am 30. April 2025, dass allein eine AfD-Mitgliedschaft nicht zwingend zur Entziehung der Waffenbesitzkarte führt – doch das beruhte auf der Situation vor dem Gutachten. Seit dem 2. Mai (und trotz der noch laufenden Stillhaltezusage) bestehen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit zahlreicher Parteimitglieder.